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Filesharing Strafe: Kein PC und trotzdem Abmahnkosten

Abgelegt unter: Filesharing,News,Recht,Tipps & Tricks | Autor: Andre | 21. Dezember 2011

Man mag meinen, dass Filesharing-Prozesse in der Regel nur wirklich aktive Dateitauscher etwas angehen. Dass es manchmal auch Menschen trifft, bei denen man es wohl am wenigsten erwartet hätte, zeigt nun das kuriose Urteil im Prozess gegen eine Rentnerin.

Rentnerin besitzt keinen PC – Trotzdem Filesharing-Prozess

So einen Fall gibt es wohl nicht jeden Tag: Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke vertrat vor Gericht eine Rentnerin, die wegen der unerlaubten Verbreitung eines Films vor Gericht stand. Dass mag an sich noch nichts Besonderes sein. Interessant macht diesen Fall jedoch, dass die pflegebedürftige Dame nach eigenen Angaben gar keinen PC mehr besaß.
Im Auftrag des Rechteinhabers ermittelte eine Agentur die IP-Adresse der rüstigen Rentnerin. Das Gericht sah es nach Anhörung eines Sachverständigen als erwiesen an, dass der Film zumindest über den Internet-Anschluss der Frau bereitgestellt worden war.

Da es aber auch das Gericht für möglich hält, dass die Rentnerin keinen PC besaß, so wurde keine Basis für einen Schadensersatzanspruch festgestellt. Jedoch muss die Frau Abmahnkosten in Höhe von rund 650 Euro sowie knapp 70 Euro an sonstigen Kosten zahlen.

Rechtsanwalt: Filesharing Urteil kehrt Beweislast um

Der vertretende Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht in der Entscheidung ein klares Fehlurteil. “Wir werden Berufung einlegen und schauen, was das Landgericht München dazu zu sagen hat. Was soll die arme Frau denn noch tun? Ohne W-LAN und ohne Computer kann sie einfach keinen Fehler gemacht haben.”, so Solmecke.

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    Kommentare zu "Filesharing Strafe: Kein PC und trotzdem Abmahnkosten"

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    1. Kommentar von Markus Kamuff
      vom 19. April 2012, 23:40 Uhr

      Unmöglich. Hier ist eine Gelddruckmaschine für Gerichte und Anwälte entstanden. Hier ist der Gesetzgeber augefordert, umgehend den Verbraucher zu schützen bzw. den Anschlussinhaber aus der Haftung zu nehmen.

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