Künftig bis zu drei Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer?
Der neue Gesetzentwurf von Justizministerin Zypries sieht einem Magazinbericht zufolge für eine illegale Tauschbörsennutzung bis zu drei Jahre Gefängnis vor. In Bagatellfällen von Urheberrechtsverletzungen drohen Schadensersatzansprüche.
Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken (etwa Musik oder Kinofilme) aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, kann bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe riskieren. Das berichtet die Zeitschrift Computerbild in ihrer aktuellen Ausgabe. Im Bundesjustizministerium wurde jetzt ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgestellt. Mit der Reform soll die Strafbarkeit von illegalen Kopien aus dem Internet klargestellt werden. Die war bislang gesetzlich nicht eindeutig geregelt.
Mit der Neufassung wolle man nicht “die Schulhöfe kriminalisieren”, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). “Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor”, erklärte die Ministerin gegenüber der Zeitschrift. “Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadensersatzansprüchen rechnen.”
Die Änderung des Gesetzes soll voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft treten.



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