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Facebook Gefällt mir Button problematisch

Abgelegt unter: Facebook & Co.,Recht,Tipps & Tricks | Autor: Andre | 23. August 2011

Gefällt mir – Dieser Knopf ist Facebook-Nutzern schon lange vertraut. Mit ihm “liked” man Internet-Seiten und Web-Clips. Dem kleinen Button droht nun jedoch Ungemach. Das wird nicht mehr allen gefallen.

Gefällt mir Button als Datenschutzfalle

Vor wenigen Tagen sorgte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit der Ankündigung für Furore, Bußgelder gegen Websites verhängen zu wollen, die den Facebook-Button auf ihren Websites einsetzen. Hintergrund ist, dass das ULD in einer technischen und rechtlichen Untersuchung festgestellt hat, dass der Einsatz des Like-Knopfes gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.

So würde der Anwender nicht darüber informiert, welche Daten an Facebook übertragen werden. Diese könnten dazu eingesetzt werden, um ein detailliertes Nutzerprofil mit Surf-Gewohnheiten zu erstellen. Solch eine Datensammelwut verstößt eindeutig gegen hierzulande geltende Gesetze. Da Facebook jedoch über keinen Sitz in Deutschland verfügt und daher auch rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann, müssten nach Ansicht des ULD die Website-Betreiber für Versäumnisse beim Datenschutz einstehen.

Das ULD räumt Website-Betreibern, die in Schleswig-Holstein ansässig sind, und für die die dortigen Datenschutzbestimmungen gelten, eine Frist ein: Bis Ende September muss der Gefällt-mir-Button entfernt sein. Andernfalls droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Facebook-Button Light als Antwort?

Christian Solmecke von der Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke rät Betroffenen daher, den heiklen Facebook-Knopf durch eine abgeschwächte Variante zu ersetzen. So sollte auf einer Websites zunächst einmal nur das funktionslose Bild des Like-Buttons erscheinen. Erst ein Klick auf diese Grafik fördert den eigentlichen Button zutage.

Davor muss der User jedoch eine Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen, die über die Datenübermittlung an Facebook informiert. Damit ist man laut Anwalt Solmecke als Website-Betreiber rechtlich aus dem Schneider, da die Benutzung des Like-Knopfes bewusst durch den Anwender erfolgt.

Mehr zu Facebook

Facebook ist nicht erst seit dem Like-Button im Kreuzfeuer von Datenschützern und Internetrechtlern. Insbesondere Nutzer müssen bei der Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material aufpassen, sonst droht unliebsame Post vom Anwalt.

Eine Alternative zu Facebook hat derweil mit Google Plus den Betrieb aufgenommen. Was es mit Circles & Co. auf sich hat, lesen Sie in diesem Beitrag.

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