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Urteil: Vorsicht – Gebrauchte Software

Abgelegt unter: Recht,Tipps & Tricks | Autor: Andre | 28. Juli 2011

Wer beim Software-Kauf nicht die volle Lizenzsumme zahlen will, kann mit einem Gebrauchtkauf viel Geld sparen. Die Urheber sperren sich jedoch gegen solche Second-Hand-Software. Ihnen gibt ein aktuelles Urteil Recht.

Gebrauchte Software als Streitfall

In einem Fall hatte ein Kunde des Gebraucht-Software-Händlers UsedSoft eine bereits genutzte Software-Lizenz erworben und wurde deshalb vom Software-Hersteller verklagt. Das Landgericht Frankfurt gab dem Hersteller Recht und verurteilte den Käufer zur Zahlung von Schadensersatz und verpflichtete ihn zur Löschung der Software. Zudem muss der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen. (Az.: 2-06 O 576/09)

Zur Begründung führt das LG Frankfurt an, dass die mit dem Kauf ausgehändigten Lizenzurkunden und Notartestate nicht ausreichend seien, um sicherzustellen, dass ein rechtmäßiger Kauf erfolgt ist. Derzeit ist eine grundsätzliche Diskussion um die Rechtmäßigkeit gebrauchter Software im Gange.

Gebrauchte Software: Das ist zu beachten

Die mit dem Fall betraute Kanzlei FPS empfiehlt, beim Kauf von gebrauchter Software zunächst einmal das mit ihr verbundene Lizenzmodell zu betrachten. Nutzungsrechte würden in Form unterschiedlicher Lizenzverträge eingeräumt. Diese Verträge geben auch den Umfang vor, in dem das Programm genutzt werden darf, so die FPS-Rechtsanwälte.

Bei Stand-Alone-Software könne der Kunde die Software beispielsweise lokal installieren oder sie über eine Client-Server-Verbindung direkt auf einem Zentral-Server ausführen. Die entsprechenden Lizenzbedingungen seien bei jedem Kauf genau zu prüfen.

Außerdem sei der Käufer in der Pflicht, die Kaufkette lückenlos nachzuweisen. Beim Erwerb gebrauchter Software müssten sowohl der ursprüngliche Lizenzvertrag als auch die mit jedem Weiterverkauf verbundenen Unterlagen, bis hin zum letzten Käufer, weitergegeben werden.

“Das Urteil macht auch klar: Wer sich diese Unterlagen nicht aushändigen lässt und die Software trotzdem installiert, verletzt die Urheber- und Markenrechte des Herstellers und setzt sich der Gefahr von Schadensersatzansprüchen aus.”, so Rechtsanwältin Caroline Schmidt.

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    Kommentare zu "Urteil: Vorsicht – Gebrauchte Software"

    Einen Kommentar schreiben »
    1. Kommentar von Gebrauchte Software
      vom 9. August 2011, 13:57 Uhr

      Das ganze geht ja jetzt so weit, dass sogar die Kunden des Unternehmens vor Gericht landen. Warum man das den Kunden zumutet ist fraglich. Laut eigenen Angaben gibt es aber auch Verkäufer welche mit den Herstellern wie Microsoft zusammen arbeiten und bei denen gebrauchte Software legal erworben werden kann.

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