Mit dem Vertrag über die Internetnutzung können Eltern das Risiko teurer Abmahnungen minimieren. Das kostenlose Vertragswerk regelt die Pflichten von Kindern bei der Internetnutzung. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Eltern Abmahnungen für von ihren Kindern begangene Rechtsverstöße erhalten. Oftmals geht es um die Verteilung von urheberrechtlich geschütztem Material wie Filmen und Musik in Tauschbörsen. Bisher herrschte die Rechtsauffassung, dass Eltern als Sorgeberechtigte dafür haften müssen. Ein BGH-Urteil schränkt die Haftung von Eltern bei einer Filesharing Abmahnung ein. Demnach müssen sie unter Umständen nicht haften, wenn sie vorher ihren Kindern die Nutzung von Tauschbörsen untersagt und sie belehrt haben. Damit man als Elternteil im Falle einer Abmahnung eine rechtliche Handhabe hat, kann man mit seinem Kind den Vertrag über die Internetnutzung unterzeichnen. Im Vertrag über die Internetnutzung erklärt sich das Kind damit einverstanden, keine Tauschbörsen zu nutzen und darüber hinaus weitere Verhaltensregeln einzuhalten. Dazu zählen, keine jugendgefährdenden Seiten aufzurufen und keine persönlichen Daten preiszugeben. Eltern können mit diesem Vertrag in einem Rechtsstreit darlegen, dass sie ihren Sorgfalts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind. Im Internet lauern neben Abofallen vor allem Abmahnungen bei der Nutzung von Tauschbörsen. Insbesondere Kinder können in P2P-Angeboten schnell unbewusst Urheberrechtsverletzungen begehen. Die Abmahnung geht in der Regel an die Eltern. Der Vertrag über die Internetnutzung gibt Eltern in rechtlicher Hinsicht ein großes Stück Sicherheit.
Pro
Contra
Unsere Redaktion hat getestet.
Folgender HMTL-Code kann auf einer Webseite oder einem Blog einfach eingefügt werden.
Ihre Bewertung