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Rainer W.Laut eines neuen Gerichtsurteils könnten theoretisch alle Nutzer des Messengers illegal handeln. Was hinter der potenziellen WhatsApp Abmahnung steckt, verraten wir hier!
Ein im Mai 2017 beschlossenes Gerichtsurteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld könnte theoretisch ein großes Risiko für alle Nutzer des Messengers WhatsApp für Android sowie WhatsApp für iPhone und alle anderen funktionierenden Plattformen darstellen. Das Fatale: Der Nutzer selbst kann dafür nichts, sondern ein Standard-Mechanismus des Messengers. Dennoch könnten im schlimmsten Fall teure Abmahnungen drohen. Aber was steckt dahinter?
Im Gerichtsbeschluss stellt das Amtsgericht Folgendes fest:
„Wer den Messenger-Dienst ‚WhatsApp‘ nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.
Wer durch seine Nutzung von ‚WhatsApp‘ diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.“
Der Gerichtsbeschluss geht eigentlich auf die Smartphone-Nutzung von Minderjährigen sowie die daraus resultierenden elterlichen Pflichten einher. Grund dafür war ein Sorgerechts-Streitfall, in dem ein minderjähriger Junge mit den Eltern aufgrund intensiver Smartphone-Nutzung in Streit geraten war. Den genauen Wortlaut findet Ihr hier.
WhatsApp selbst schreibt aber auch in seinen Nutzungsbedingungen, dass der Nutzer autorisiert sein muss, dem Dienst die eingespeicherten Telefonnummern zur Verfügung zu stellen. Sprich: Der Nutzer ist im Grunde tatsächlich in der Pflicht, sich von jedem der eingespeicherten Kontakte die Erlaubnis einzuholen.
Der Hintergrund: WhatsApp nutzt Telefonnummern als Nutzerkennung und vergleicht daher Kontakte zwischen App und Telefonbuch, um zu gewährleisten, dass alle Kontakte auch über WhatsApp erreichbar sind. So landen allerdings auch Kontaktinformationen der Nutzer, die den Dienst nicht nutzen (wollen) beim Unternehmen.
Eigentlich müsste sich also jeder Nutzer schriftliches Einverständnis aller seiner eingespeicherten Kontakte einholen. Geschieht dies nicht, können theoretisch die Kontakte, die ihre Daten nicht an WhatsApp weitergeleitet wissen möchten, ebendiesen Nutzern eine solche WhatsApp Abmahnung zukommen lassen.
Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen es zu einer solchen Abmahnung gekommen ist. Ändern könnte sich das nach diesem Urteil aber durchaus – allerdings ist die Gefahr wohl eher gering. Selbst wenn Ihr mit jemandem aus Eurem Telefonbuch auf Kriegsfuß steht und dessen Nummer nicht löschen wollt, muss dieser erst einmal die Übermittlung seiner Daten an WhatsApp nachweisen.
Wer dennoch auf Nummer Sicher gehen will: Einverständnis aller Kontakte einholen und die, die mit WhatsApp nicht in Berührung kommen wollen, ganz nach alter Schule in einem ganz normalen Adressbuch aus Papier notieren - oder einfach WhatsApp vom Telefon runterschmeißen und stattdessen beispielsweise Threema installieren.
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